KWRO

Die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) wurde am 6. Juni 1995 gegründet. Das revidierte Gesetz über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens (GOSR) vom 8. September 2016 verleiht ihr den Status einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die KWRO erbringt verschiedene vom Kanton Wallis beauftragte Leistungen


  • Die regelmässige Bedarfsermittlung und Unterbreitung der Planungsmassnahmen zuhanden des Staatsrates
  • Die Umsetzung der vom Staatsrat beschlossenen Rettungsplanung
  • Die Sicherstellung des guten Ablaufs der Rettungseinsätze in Koordination mit den anderen Einsatzkräften und des Betriebs der Notrufzentrale 144
  • Die Entgegennahme der Sanitätsnotrufe in Deutsch und Französisch durch die Notrufzentrale 144
  • Die Organisation der Aus- und Weiterbildung der sanitätsdienstlichen Einsatzdisponenten und der aufgebotenen Rettungskräfte
  • Ein statistisches Monitoring des Rettungswesens zwecks Qualitätssicherung
  • Information der Bevölkerung über die sanitätsdienstliche Notfallversorgung

Zu diesem Zweck stützt sich die KWRO auf folgende Gesetzestexte, Verordnungen und Weisungen:

  • Gesetz über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens
  • Verordnung über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens
  • Weisung zum rechtlichen und reglementarischen Rahmen
  • Weisung zu den berufsethischen Grundsätzen
  • Gesundheitsgesetz